Zwangsversteigerungen und Leerverkäufe – Wichtige Tipps

Man muss nicht sagen, dass man nicht ohne eins leben kann: das Dach über dem Kopf. Die Mehrheit der Menschen wünscht sich ein eigenes Zuhause, besonders wenn sie eine Familie haben, für die sie sorgen müssen. Natürlich müssen Sie viel planen, bevor Sie ein Haus kaufen, da diese Entscheidung große Auswirkungen auf Sie und Ihre Familie haben kann. Lassen Sie uns mehr darüber wissen.

Beim Hauskauf

Wenn Sie ein eigenes Haus kaufen möchten, müssen Sie viele Dinge berücksichtigen. Möglicherweise müssen Sie mit ernsthaften Problemen konfrontiert werden. Wenn Sie zum Beispiel Ihren Job verlieren, fällt es Ihnen schwerer, Ihr Wort zu halten. Und im schlimmsten Fall müssen Sie sich möglicherweise mit Leerverkäufen oder Zwangsvollstreckungen befassen. Dies kann sich negativ auf Ihr Alltagsleben auswirken. Daher möchten Sie vielleicht verstehen, wie es funktioniert.

Leerverkauf und gerichtliche Verfallserklärung

Wenn Sie mit den beiden oben genannten Begriffen nicht vertraut sind, sollten Sie zuerst den Unterschied zwischen Leerverkauf und Zwangsvollstreckung kennen. Zwangsvollstreckung ist nach Ansicht der meisten Menschen eine Situation, in der Sie gezwungen sind, Ihre Wohnung der Kreditbehörde zurückzugeben, bei der es sich meistens um eine Bank handelt. Sobald das Haus der Bank übergeben wurde, müssen Sie die Schulden nicht mehr zurückzahlen.

Ein Missverständnis

Abgesehen davon haben einige Leute ein Missverständnis, dass Leerverkäufe keine echte Transaktion sind, was nicht wahr ist. Egal was passiert, Sie sollten Ihr Wort halten und bereit sein, die Frist einzuhalten.

Abschottung

Im Falle einer Zwangsvollstreckung muss der Kreditgeber Ihr Haus versteigern, um es an die Person zu verkaufen, die das höchste Gebot abgegeben hat. Die kreditgebende Stelle macht Werbung für die Immobilie, um sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu verkaufen. Das Gesetz schreibt jedoch vor, dass der Hauseigentümer vor Gericht erscheinen muss. Der Hausbesitzer ist dieselbe Person, die sich bei der Bank ausgeliehen hat. Vor Gericht muss der Hausbesitzer seinen Standpunkt zur Hypothek darlegen. Wenn Sie als Hausbesitzer starke Beweise haben, sollten Sie diese vorlegen. Wenn Sie keine eindeutigen Beweise haben, kann der Richter ein Urteil erlassen, mit dem Ihr Haus an den Kreditgeber zurückgegeben wird.

Andererseits können Sie im Falle eines Leerverkaufs Ihre Immobilie verkaufen. Sie finden selbst einen Käufer und müssen nicht vor Gericht erscheinen. Und es wird eine Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Kreditgeber sein. In besonderen Fällen benötigen Sie jedoch den professionellen Rat eines guten Immobilienmaklers. Vor Abschluss des Vertrags müssen Sie jedoch sicherstellen, dass der Kreditgeber dem Verfahren zustimmt.

Die beiden Prozesse unterscheiden sich in gewisser Weise. Es ist wichtig, dass Sie den Leerverkauf so bald wie möglich abschließen, da der Kreditgeber sonst das Interesse an der Immobilie verlieren und diese möglicherweise nicht erwerben kann. Aber im Falle einer Zwangsvollstreckung können Sie nicht viel tun, da Sie der Gerichtsentscheidung nachkommen müssen.

Lange Rede kurzer Sinn, Abschottung ist nicht einfach. Daher ist es wichtig, dass Sie Hilfe von einem Fachmann erhalten, damit der Prozess so reibungslos wie möglich abgeschlossen wird.

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